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1. Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2012?

2. Welche Änderungen ergaben sich für die Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 2011?

3. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Rentenversicherung?

4. Worin unterscheiden sich die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung?

5. Welches jährliche Einkommen muss ein Arbeitnehmer erhalten, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu dürfen?

6. Vergleich von privaten Krankenversicherungen

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Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze für 2010, 2011, 2012 und 2013

Willkommen bei Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info. Wer kann sich freiwillig versichern oder in die PKV wechseln und wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen?

 Beitragsbemessungsgrenze         Beitragsbemessungsgrenze        Beitragsbemessungsgrenze        Beitragsbemessungsgrenze

Auf dieser Seite finden Sie Tabellen für die Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten Jahre. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Krankenversicherungspflichtgrenze genannt, muss von Angestellten überschritten worden sein, damit die freiwillige Krankenversicherung in der GKV oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist. Bei einem geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung sollten Sie rechtzeitig Informationen zu Beiträgen und Leistungen der in Betracht kommenden privaten Krankenversicherungen einholen und die Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherungen vergleichen. Gegebenenfalls sollte auch die gesetzliche Krankenversicherung über den geplanten Wechsel in die private Krankenversicherung rechtzeitig informiert werden bzw. die Modalitäten bei einem Fortsetzen des Versicherungsverhältnisses als freiwillig Versicherter geklärt werden.

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Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2012? Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 3.712,50 Euro auf 3.825,00 Euro pro Monat im Jahr 2012. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt damit 45.900,00 Euro pro Jahr in 2012.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf 50.850 Euro in 2012 angehoben. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird von 44.550 Euro in 2011 auf 45.900 Euro für 2012 angehoben und entspricht damit der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung.

Die Bemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich 2012 auf 5.600 Euro in West-Deutschland. Dieses entspricht 67.200 Euro pro Jahr in 2012. Im Osten bleibt die Bemessungsgrenze für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung in 2012 wie im Vorjahr bei 4.800 Euro pro Monat und damit 57.600 Euro jährlich.

Für 2013 stehen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenverischerung und Rentenversicherung zum jetzigen Zeitpunkt (März, 2012) leider noch nicht fest. Für die Werte zum Jahr 2013 besuchen Sie daher bitte diese Seite zu einem späteren Zeitpunkt.

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Welche Änderungen ergaben sich für die Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 2011? Ab dem Jahr 2011 ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung wieder unter erleichterten Bedingungen möglich. Hierfür sind die folgenden zwei Gründe zu nennen. Zum einen wird die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2011 auf 49.500 Euro (2010: 49.950 EUR) gesenkt. Der Nachweis, dass das Einkommens oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag, muss ab 2011 nur noch für ein Kalenderjahr erfolgen. Zuvor mussten Einkommensnachweise für die letzten drei Jahre erbracht werden. Zu beachten ist, dass die Versicherungsfreiheit nur dann eintritt, sofern auch die Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres (in 2011: 49.500 EUR) überschritten wird.

Anstatt in die private Krankenversicherung zu wechseln, kann auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form der freiwilligen Krankenversicherung fortgesetzt werden. Es ist auch möglich, die freiwillige Versicherung in der Krankenkasse durch eine private Zusatzversicherung aufzustocken. Zu beachten ist aber, dass die KRankenversicherungskosten für diese Versicherungsbeiträge grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber bezuschusst werden.

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Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Rentenversicherung? Die Beitragsbemessungsgrenze wird umgangssprachlich auch häufig durch den Begriff Bemessungsgrenze abgekürzt. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die gesetzlichen Rentenversicherung ist mit 66.000 Euro wie im Vorjahr geblieben. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die gesetzlichen Rentenversicherung wurde für die neuen Bundesländer auf 57.600 Euro angehoben. Die monatlichen Bemessungsgrenzen belaufen sich auf 5.500 Euro bzw. 4.800 Euro. Die Bemessungsgrenze oder Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die gesetzliche Rentenversicherung bzw. für die Arbeitslosenversicherung lag für die alten Bundesländer bei 5.500 Euro im Monat oder 66.000 Euro im Jahr und für die neuen Bundesländer bei 4.650 Euro im Monat oder 55.800 Euro im Jahr.

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Worin unterscheiden sich die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die Krankenversicherung? Das jährliche Einkommen eines Arbeitnehmers musste bis einschließlich 2010 in den letzten 3 Jahren die sogenannten allgemeinen Jahresarbeitsentgeltsgrenzen überschritten haben, damit ein Wechsel in eine PKV möglich war. Dieses hat sich ab 2011 - wie oben beschrieben - wieder geändert. Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge der Krankenkasse steigen grundsätzlich mit der Höhe des Einkommens. Allerdings wird ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Bemessungsgrenze für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages bei freiwillig Versicherten nicht berücksichtigt. Zu beachten ist aber, dass es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung gibt. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung unterscheiden sich nämlich von denen der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Hier finden Sie eine Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltsgrenzen. Eine genaue Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung oder Krankenversicherung für pflichtversicherte Angestellte kann etwa mit einem Onliine Gehaltsrechner erfolgen.

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Welches jährliche Einkommen muss ein Arbeitnehmer erhalten, um in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu dürfen? Für das Jahr 2010 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.950 Euro angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze 2010 betrug in diesem Jahr 45.000 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung betrug die Beitragsbemessungsgrenze 2010 auf den Monat gerechnet damit 3.750 Euro. Zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 lesen Sie bitte weiter oben. Falls Ihr Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt und Sie nicht in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, können Sie alternativ eine Zusatzversicherung abschließen. Hier finden Sie weitere Hinweise zu Krankenversicherungskosten.

Hinzuweisen ist noch auf die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtgrenze). Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und zum damaligen Zeitpunkt bei einer privaten Krankenversicherung versichert waren. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt für das Jahr 2011 44.550 Euro.



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Vergleich von privaten Krankenversicherungen Falls Sie einen unabhängigen Vergleich von privaten Krankenversicherungen vornehmen wollen, wäre es sinnvoll, sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler zu wenden. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann mit geeigneter Software schnell und diskret die für Sie günstigste private Krankenversicherung ermitteln. Zudem gibt es Krankenversicherung Rechner im Internet, über die ein Krankenversicherungen Vergleich vorgenommen werden kann. Ich hoffe mit der Webseite interessante Infos zum Thema Beitragsbemessungsgrenze, Jahresentgeltgrenze oder Sozialversicherung bzw. einem möglichen Wechsel in eine Private Krankenversicherung (PKV) gegeben zu haben.

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